Haftungsübernahmevereinbarungen

Haftungsübernahmevereinbarungen
REMS ist der erste systemunabhängige Maschinen- und Werkzeughersteller, welcher Haftungsübernahmevereinbarungen für Presswerkzeuge abgeschlossen hat.

Es bestehen Haftungsübernahmevereinbarungen mit:

Zentralverband Sanitär Heizung Klima,
Rathausallee 6, D-53757 St. Augustin,
nachstehend “ZVSHK” genannt,

Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e. V.,
Weberstraße 33, D-53113 Bonn,
nachstehend “BHKS” genannt,

Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V.
Kaiser-Friedrich-Straße 7, D-53113 Bonn,
nachstehend “VDKF” genannt,

Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband,
Auf der Mauer 11, CH-8023 Zürich,
nachstehend “suissetec” genannt


Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V. (VDKF) und der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (suissetec) haben im Interesse des Handwerks und der Industrie jeweils mit der Firma REMS GmbH & Co KG (REMS) für die Radial-Presswerkzeuge

                       - Hand-Radialpresse REMS Eco-Press
                       - Akku-Radialpresse REMS Mini-Press 14 V ACC
                       - Akku-Radialpresse REMS Mini-Press 22 V ACC  
                       - Akku-Radialpresse REMS Mini-Press S 22 V ACC
                       - elektrische Radialpresse REMS Power-Press SE
                       - elektrohydraulische Radialpresse REMS Power-Press ACC
                       - elektrohydraulische Radialpresse REMS Power-Press XL ACC
                       - Akku-Radialpresse REMS Akku-Press E 22 V ACC
                       - Akku-Radialpresse REMS Akku-Press 22 V ACC
                       - Akku-Radialpresse REMS Akku-Press 22 V Connected
                       - Akku-Radialpresse REMS Akku-Press XL 45 kN 22 V ACC
                       - REMS Presszangen
                       - REMS Pressringe
                       - REMS Presszangen Mini

Haftungsübernahmevereinbarungen geschlossen. REMS ist der erste systemunabhängige Maschinen- und Werkzeughersteller, welcher Haftungsübernahmevereinbarungen für Presswerkzeuge geschlossen hat. Der Abschluss der Vereinbarung erfolgte auf der Grundlage einer erfolgreichen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen REMS und dem Handwerk und der Industrie sowie deren Organisationen.

Berechtigt für die Leistungen aus der Vereinbarung mit dem ZVSHK sind alle in die Handwerksrolle eingetragenen selbständigen Handwerker/Handwerksfirmen (nachstehend "SHK-Betrieb" genannt), soweit sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Mitglied der für ihren Betriebssitz zuständigen Innung der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche sind und diese einem dem ZVSHK angeschlossenen Landesinnungsverband angehören.

Berechtigt für die Leistungen aus der Vereinbarung mit dem BTGA sind alle Unternehmen der Gebäudetechnik (nachstehend “TGA-Unternehmen” genannt), soweit sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Mitglied des für ihren Betriebssitz zuständigen Landesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung und damit mittelbar Mitglied des BTGA oder unmittelbar Mitglied des BTGA sind.

Berechtigt für die Leistungen aus der Vereinbarung mit dem VDKF sind alle in die Handwerksrolle eingetragenen Kälteanlagenbauer bzw. Fachbetriebe (nachstehend "Kälte-Klima-Fachbetrieb" genannt), soweit sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles ordentliches Mitglied des VDKF sind.

Berechtigt für die Leistungen aus der Vereinbarung mit suissetec sind alle Unternehmen der Gebäudetechnik (nachstehend “TGA-Unternehmen” genannt), soweit sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Mitglied von suissetec sind.

Berechtigt für die Leistungen aus der Vereinbarung mit dem B.S.H.L. sind alle Installationsfirmen (nachstehend "SHK-Betrieb" genannt), soweit sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Mitglied der B.S.H.L. sind und über eine aufrechte Berechtigung für ihr ausgeübtes Gewerbe verfügen.

Sollten die genannten Radial-Presswerkzeuge einen Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler aufweisen oder die Betriebsanleitungen fehlerhaft sein und deshalb ein Schaden beim Auftraggeber entstehen, für den der SHK-Betrieb, der Kälte-Klima-Fachbetrieb oder das TGA-Unternehmen einzustehen hat, haftet REMS unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zusätzlich für die Folgen von Undichtigkeiten nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Haftungsübernahmevereinbarungen.

Die Haftungsübernahmevereinbarungen gelten unabhängig davon, welches Pressfitting-System mit den geeigneten REMS Presswerkzeugen gepresst wird. Der jeweils aktuelle Stand der Eignung der Presswerkzeuge für Pressfitting-Systeme ist im Internet abzurufen: www.rems.de --> Downloads --> Produktkataloge, -prospekte, --> REMS Katalog.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Thomas Fischer: thomas.fischer@rems.de.